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Hier die wichtigsten Regelungen:
Die begleitende Person
- ….muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,
- ….muss mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein, die während des Begleitens mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist,
- ….darf max. 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben.
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