Information zur Fahrerlaubnis der Klasse BE, B96
Ein erneuter Besuch der Fahrschule ist immer dann notwendig, wenn die Grenzen der Klasse B durch die Gewichte des Anhängers oder des gesamten Zuges überschritten werden. Sie benötigen dann die Führerschein Klasse BE oder eine Fahrerschulung B96, je nachdem wie schwer der gesamte Zug sein soll.
In der praktischen Ausbildung lernen Sie den Umgang mit einem Anhänger der Klasse BE, B96 im Straßenverkehr, das Verbinden und Trennen eines Zuges und das Rangieren mit dem Anhänger kennen.
Klasse B | Klasse BE | B 96 | |
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Mindestalter | 18 Jahre 17 Jahre (Begleitetes Fahren) |
18 Jahre 17 Jahre (Begleitetes Fahren) |
18 Jahre 17 Jahre (Begleitetes Fahren) |
Beschreibung | Fahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse, Anhänger bis 750 kg, Anhänger über 750 kg wenn die Gesamtmasse nicht größer als 3,5 t ist |
Fahrzeuge bis 3,5 t und Anhänger über 750 kg bis max. 3,5 t Zulässige Gesamtmasse des Zuges 7 t |
Fahrzeuge und Anhänger über 3,55 t zulässiger Gesamtmasse, Begrenzung der zulässigen Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger auf 4,25 t |
Einschluss | AM, L | AM, L, B | AM, L, B |
Auflagen | Wurde die Prüfung auf Automatikgetriebe abgelegt, dann ist die Klasse B auf Automatik beschränkt wird evtl. noch geändert | Vorbesitz Klasse B erforderlich |
Vorbesitz Klasse B erforderlich, Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse |
Ausbildung | frühestens ein halbes Jahr vor dem 18. Geburtstag, bzw. 17. Geburtstag beim begleitenden Fahren, |
Beantragung erforderlich, allgemeine Fahrstunden, 5x Sonderfahrten |
theoretische und praktische Fahrerschulung sowie Überprüfungsfahrt |
Prüfung | Theorie: Frühestens 3 Monate, Praxis: frühestens 1 Monat vor dem 18. Geburtstag, bzw. 17. Geburtstag beim begleitenden Fahren |
keine Theorie Prüfung, praktische Prüfung am Ende der Ausbildung |
keine Prüfung, keine Beantragung bei der Behörde, Teilnahmebestätigung wird nach Ende der Ausbildung eingetragen. |
Klasse B
Züge der Klasse B dürfen ein Zuggewicht von insgesamt 3,5 t. nicht übersteigen
(Ausnahme: 3,5 t. zGM Zugfahrzeug + Anhänger bis 0,75 t. zGM ist erlaubt).
Ausschlaggebend sind hierbei die zGM der Einzelfahrzeuge, die addiert werden müssen. Weiteres Rechnen entfällt.
B96
Die Schlüsselzahl B96 wird nach einer theoretischen und praktischen Fahrerschulung von mind. 7 Stunden a´60 Minuten in der Fahrschule ohne weitere Prüfung in den Führerschein der vorhandenen Klasse B eingetragen. Es ist keine Beantragung beim Stadtamt erforderlich.
Die neue Klasse B96 berechtigt dazu, Züge von 3,5 t bis 4,25 t zu fahren,
wenn der Anhänger eine zulässige Gesamtmasse (zGM) über 750 kg hat.
Die Fahrerschulung setzt sich wie folgt zusammen:
Theoretische Ausbildung: 2,5 Stunden (150 Minuten )
Praktische Ausbildung: 3,5 Stunden (210 Minuten )
Überprüfungsfahrt: 1,0 Stunden ( 60 Minuten )
Gesamtumfang: 7,0 Stunden (420 Minuten )
Nach Abschluss der Fahrerschulung erhalten Sie von uns eine Teilnahmebestätigung.
Diese legen Sie bitte, gemeinsam mit einem biometrischen Passbild, bei Ihren zuständigen Straßenverkehrsamt vor und es wird Ihnen dann die Schlüsselzahl B96 in den Führerschein eingetragen
Klasse BE
Die Klasse BE, ist eigentlich ganz einfach zu erklären:
Zugfahrzeug der Klasse B mit max. 3,5 t. zGM + Anhänger > 0,75 t. bis max. 3,5 t. zGM.
Also Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500kg nicht übersteigt.
Zum Erwerb der Führerscheinklasse BE ist ein Antrag beim Stadtamt erforderlich.
Die Ausbildung in der Fahrschule umfasst 5 Sonderfahrten:
3 x 45 Min. Überlandfahrt
1 x 45 Min. Autobahn
1 x 45 Min.Beleuchtungsfahrt
sowie der benötigten Übungsstunden..
Die Anzahl der Fahrstunden mit dem Anhänger richtet sich nach Ihrem persönlichen Geschick, vorgeschrieben sind lediglich die Sonderfahrten für die Klasse BE.
Am Ende der Ausbildung erfolgt eine praktische Prüfung.
Eine theoretische Prüfung gibt es nicht.
Für weitere Fragen stehen wir euch gerne zur Verfügung!!!