Klasse L
Information zur Fahrerlaubnis der Klasse L
Im nachfolgendem Text zur Klasse L sind die gesetzlichen Bestimmungen genau erläutert.
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 40 km/h, auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h, auch mit Anhänger.
Voraussetzung zum Erwerb
- Beantragung bei der Behörde:
- Personalausweis oder Reisepass
- Ein biometrisches Lichtbild
- Eine Sehtestbescheinigung (nicht älter als ein Jahr)
- Eine Teilnahmebescheinigung über einen Erste Hilfe Lehrgang
- Ein eventuell schon vorhandener Führerschein
- Das Mindestalter ist 16 Jahre.
Die Fahrerlaubnis der Klassen L wird unbefristet erteilt.
Es handelt sich um eine ausschliesslich Theoretische Ausbildung
12 x 90 Min. Grundstoff für alle Klassen Bei Führerscheinerweiterung 6 x 90 Min.
2 x 90 Min Klassenspezifischer Unterricht der Klasse L