
Schlüsselzahl B196
Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1 mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B
Seit dem 31.12.2019 haben Besitzer der Klasse B die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen neben den Fahrzeugen der Klasse B auch Krafträder (mit Beiwagen) der Klasse A1 (Hubraum 125 cm3, mit einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW) in Deutschland zu führen.
Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:
- mindestens 5 Jahre Besitz der Führerscheinklasse B
- Mindestalter 25 Jahre
- erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung in der Fahrschule:
- 4 x 90 Minuten Theoretische Ausbildung
- mind. 5 x 90 Minuten praktische Ausbildung Diagrammkarte B196
- Kategorie: FS-KLASSEN
WAS DARF ICH MIT DER KLASSE B78 FAHREN
- Pkw und kleine Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg (nicht mehr als acht Sitzplätze außer Fahrersitz) mit Automatikgetriebe
- Hinter diesen Fahrzeugen darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg mitgeführt werden.
- Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse dürfen nur dann mitgeführt werden, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3500 kg nicht übersteigt.
- Auch dreirädrige Kraftfahrzeuge im Inland; mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch erst ab 21 Jahre.
- Es dürfen nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe gefahren werden.
- Kategorie: FS-KLASSEN