Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe (Fahranfänger), die wegen Zuwiderhandlungen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften (ohne Alkoholdelikte) innerhalb der zunächst zweijährigen Probezeit auf behördliche Anordnung an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen.
4 Sitzungen zu je 135 Minuten und zwischen der 1. und 2. Sitzung Beobachtungsfahrten in Gruppen, bei denen jeder Teilnehmer mindestens 30 Minuten fährt.
Zeitrahmen
mindestens 2, höchstens 4 Wochen; zwischen den Sitzungen ausreichend Zeit zum Nachdenken und Beobachten.
Seminarleiter
Fahrlehrer und Fahrlehrerinnen mit Seminarerlaubnis, die in speziellen Einweisungsseminaren auf die Durchführung vorbereitet wurden und sich regelmäßig fortbilden.
Seminarziele
Förderung einer risikobewussteren Einstellung und einer sicheren, rücksichtsvollen Fahrweise; insbesondere durch
Entwickelung eines positiven Leitbildes (verantwortungsbewusster Fahrer/Fahrerin)
Vergleichen unterschiedlicher Fahrweisen
Verbesserung der Verkehrs- und der Selbsteinschätzung
Analyse gefährlicher Situationen zur Entwicklung von Vermeidungsstrategien
Auseinandersetzung mit alterstypischen Fahrverhaltensweisen und ihren Risiken
Verbesserung der Regelakzeptanz
Erarbeitung konkreter Verhaltensalternativen
Methoden
moderierte Gruppengespräche Verhaltensbeobachtung bei den Gruppenfahrten Kleingruppenarbeit Arbeits- und Beobachtungsaufträge