WAS MAN MIT DER KLASSE AM FAHREN DARF

  • leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse Lie-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABI. L 60 vom 2.3.2013, S. 52),
  • dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABI. L 60 vom 2.3.2013, S. 52),
  • leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABI. L 60 vom 2.3.2013, S. 52).

ERTEILUNGSVORAUSSETZUNGEN/BEFRISTUNGEN/ EINSCHLÜSSE

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: keine Klasse erforderlich

Mindestalter: 15 Jahre

Befristung der Fahrerlaubnis: keine Befristung

Befristung der Führerscheinkarte: 15 Jahre

Einschluss der Klassen: keine

Ärztliche Untersuchung: nein, nur Sehtest

ZEITPUNKT DER ANTRAGSTELLUNG

Der amtliche Führerscheinantrag kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.

Die Fahrerlaubnisbehörde kann persönliches Erscheinen des Antragstellers verlangen.

ERFORDERLICHE ANTRAGSUNTERLAGEN

  • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)
  • aktuelles Lichtbild (nach der Passverordnung), Größe 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand; Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder ein Zeugnis eines Augenarztes (Sehtest und Zeugnis dürfen nicht älter als zwei Jahre sein)
  • Nachweis* über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst (entfällt bei Erweiterung)
  • eventuell bereits vorhandener Führerschein
  • Zettel mit Fahrschulstempel oder eine Visitenkarte (Fahrschule muss angegeben werden)
  • Geld für die Antragsgebühren der Behörde

* Bescheinigungen über „Erste Hilfe" (ausgestellt bis 20.10.2015) gelten weiter.

THEORIE

Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten:

Bei Ersterteilung: 12 Grundstoff, 2 klassenspezifischer Zusatzstoff

Bei Erweiterung: 6 Grundstoff, 2 klassenspezifischer Zusatzstoff Der theoretische Unterricht richtet sich nach dem Ausbildungsplan der Fahrschule und soll zwei Doppelstunden täglich nicht überschreiten.

DIE PRAKTISCHE MINDESTAUSBILDUNG

Zum praktischen Unterricht gehören auch:

  • Anleitungen und Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgaben sowie
  • Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungsstandes.
  • Grundausbildung

 

Unsere Leistung auf einem Blick