Das Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF), umgangssprachlich auch Nachschulung genannt, ist eine von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnete Maßnahme
bei einem A- oder zwei B-Verstößen innerhalb der Probezeit, die im Regelfall für die ersten zwei Jahre einer Fahrerlaubnis festgelegt wird.
Ein A-Verstoß führt sofort zur Anordnung einer Nachschulung, ein B-Verstoß (weniger schwere Zuwiderhandlung) erst beim zweiten Mal, nämlich bei der zweiten Eintragung im Kraftfahrt-Bundesamt.
Das Aufbauseminar wird bei uns in einer Gruppe von mindestens sechs, höchstens neun Teilnehmern durchgeführt und besteht aus fünf Teilen:
vier Theorie-Sitzungen von jeweils 135 Minuten Dauer und
einer Beobachtungsfahrt zwischen der ersten und der zweiten Sitzung, welche mindestens 30 Minuten dauert und mit jeweils bis zu drei Teilnehmern stattfindet.
Im Rahmen des Aufbauseminars werden unter anderem die Verstöße der Teilnehmer besprochen und Wege zur zukünftigen Vermeidung gesucht.
Mit Abschluss des Seminars erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung, die bei der entsprechenden Verwaltungsbehörde innerhalb von 14 Tagen eingereicht werden muss.
Wird das Seminar vom Führerscheininhaber innerhalb der von der Verwaltungsbehörde festgesetzten Frist nicht erfolgreich abgeschlossen, wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Eine neue Fahrerlaubnis wird erst erteilt, wenn die Teilnahme an einem Aufbauseminar nachgewiesen wird und wenn eine Überprüfung der Kraftfahreignung stattgefunden hat.