WAS DARF ICH MIT DER KLASSE B FAHREN

  • Pkw und kleine Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg (nicht mehr als acht Sitzplätze außer Fahrersitz)
  • Hinter diesen Fahrzeugen darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg mitgeführt werden.
  • Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse dürfen nur dann mitgeführt werden, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3500 kg nicht übersteigt.
  • Auch dreirädrige Kraftfahrzeuge im Inland; mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch erst ab 21 Jahre.

ERTEILUNGSVORAUSSETZUNGEN / BEFRISTUNGEN / EINSCHLÜSSE

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: keine Klasse erforderlich

Mindestalter: 18 Jahre; 17 Jahre* , 21 Jahre**

Befristung der Fahrerlaubnis: keine Befristung

Befristung der Führerscheinkarte: 15 Jahre

Einschluss der Klassen: L und AM

Ärztliche Untersuchung: nein, nur Sehtest

* 17 Jahre für die Teilnahme am Begleiteten Fahren (BF 17) und bei Erteilung einer Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufskraftfahrerausbildung
** 21 Jahre für das Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW, aber nur im Inland

ZEITPUNKT DER ANTRAGSTELLUNG

Der amtliche Führerscheinantrag kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.

Die Fahrerlaubnisbehörde kann persönliches Erscheinen des Antragstellers verlangen.

ERFORDERLICHE ANTRAGSUNTERLAGEN

  • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)
  • aktuelles Lichtbild (nach der Passverordnung), Größe 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand; Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder ein Zeugnis eines Augenarztes (Sehtest und Zeugnis dürfen nicht älter als zwei Jahre sein)
  • Nachweis* über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst (entfällt bei Erweiterung)
  • eventuell bereits vorhandener Führerscheine
  • Visitenkarte oder Stempel der Fahrschule (muss angegeben werden)
  • Geld für die Antragsgebühren der Behörde

* Bescheinigungen über „Erste Hilfe" (ausgestellt bis 20.10.2015) gelten weiter.

ZUSÄTZLICH FÜR BF 17

  • Anlagen zum Begleiteten Fahren ab 17

 

Die theoretische Mindestausbildung

Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten:

Bei Ersterteilung: 12 Grundstoff, 2 klassenspezifischer Zusatzstoff

Bei Erweiterung: 6 Grundstoff, 2 klassenspezifischer Zusatzstoff

Der theoretische Unterricht richtet sich nach dem Ausbildungsplan der Fahrschule und soll zwei Doppelstunden täglich nicht überschreiten.  

U-Plan - Klasse B (komplett) 

DIE PRAKTISCHE MINDESTAUSBILDUNG

Zum praktischen Unterricht gehören auch:

  • Anleitungen und Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgaben sowie
  • Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungsstandes,
  • eine Sicherheitskontrolle im Sinne der Prüfungsrichtlinie 1.3.8.2.2.

Grundausbildung und 5 ÜL/ 4 AB / 3 NF

Die Grundausbildung soll möglichst abgeschlossen sein, bevor mit den besonderen Ausbildungsfahrten begonnen wird.

  • ÜL: Schulung auf Bundes- oder Landstraßen (Überlandschulung, davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten)
  • AB: Schulung auf Autobahnen oder auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind und mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung haben (davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten und, soweit möglich, mindestens 1 Stunde zu 45 Minuten auf den oben genannten Straßen ohne Geschwindigkeitsbegrenzung oder mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung nicht unter 120 km/h)
  • NF: Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit („Nachtfahrt", zusätzlich zu den ÜL- und AB-Fahrten, mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen in Stunden zu je 45 Minuten)

 

Unsere Leistung auf einem Blick